Videoüberwachung

Informationen zur Videoüberwachung und -aufzeichnung

Bevor Sie das Grundstück Fritz-Zubeil-Straße 14 in 14482 Potsdam-Babelsberg betreten machen Sie sich bitte mit den nachstehenden Hinweisen zu der Videoüberwachung vertraut:

Der Vermieter bzw. die beauftragte Immobilienverwaltung betreibt im „Gewerbepark Babelsberg-Süd“ mit der postalischen Adresse: Fritz-Zubeil-Straße 14 in 14482 Potsdam (nachstehend genannt „Gewerbepark“ oder "Grundstück"), eine Videoüberwachung in den nachfolgend beschriebenen Gemeinschafts- und Außenbereichen.

Die Videoüberwachung wird ausschließlich durch den Vermieter bzw. die Hausverwaltung als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle betrieben. Die das Grundstück betretende Person (nachstehend genannt "Nutzer") hat keinen Zugriff auf Livebilder oder Aufzeichnungen und trifft keine Entscheidungen über Zweck und Mittel der Videoüberwachung.

1.  Zweck der Videoüberwachung

Die Videoüberwachung dient dem Sicherheitsinteresse aller Mieter auf dem Grundstück, sonstigen Nutzer und Besucher des Gewerbeparks, insbesondere:

  • Schutz vor unbefugtem Eindringen und unbefugter Nutzung des Gewerbeparks,
  • Prävention und Aufklärung von Einbruch und Vandalismus.

2.  Überwachte Bereiche

Es werden ausschließlich folgende Gemeinschafts- und Außenbereiche durch Kameras erfasst:

  • Gelände und Außenbereiche der Immobilie
  • Höfe und Hofdurchgangsbereiche
  • Haupteingangsbereiche
  • Flure und Gemeinschaftsflächen
  • Treppenhäuser

Ausdrücklich nicht erfasst werden: Mieträume, Unterrichts- und Schulungsräume, Büroräume, Beratungsräume, Sanitäranlagen, Umkleiden oder vergleichbare Schutzbereiche und Lagerflächen. Die Kameras werden so installiert, dass die Persönlichkeitsrechte der Nutzer so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.

3.  Technische Ausgestaltung

Die Videoüberwachung erfolgt mit folgenden Einschränkungen:

  • Keine Tonaufzeichnung,
  • keine Gesichtserkennung oder biometrische Auswertung,
  • keine Verhaltensanalyse,
  • keine sonstige automatisierte Auswertung.

Die Überwachung erfolgt ganztägig (24 Stunden/7 Tage).

4.  Speicherfrist und Löschung

Videoaufzeichnungen werden für einen Zeitraum von maximal sieben (7) Tagen gespeichert und danach automatisch gelöscht. Im Falle konkreter Vorfälle (insbesondere Straftaten, Einbruch, Vandalismus oder schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung) können relevante Aufzeichnungen bis zur abschließenden Klärung gesichert und danach unverzüglich gelöscht werden.

5.  Zugriffsberechtigung

Ausschließlich der Vermieter, der Hausverwalter sowie von diesen ausdrücklich beauftragte Personen, z.B. der Haustechniker hat Zugriff auf Livebilder und Aufzeichnungen. Der Nutzer erhält keinen Zugriff auf Livebilder oder Aufzeichnungen. Eine Nutzung der Aufzeichnungen zur Kontrolle von Mitarbeitenden, Teilnehmenden, Besuchern oder sonstigen Personen findet nicht statt.

6.  Weitergabe an Dritte

Videoaufnahmen werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben und nicht veröffentlicht. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe im konkreten Einzelfall und soweit rechtlich zulässig und erforderlich an: zuständige Behörden, Polizei, Versicherungen oder rechtliche Vertretungen – insbesondere zur Identifizierung von Tätern, zur Verfolgung und zum Nachweis von Straftaten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung.

7.  Informationspflichten und Beschilderung

Der Vermieter stellt sicher, dass betroffene Nutzer vor Betreten der überwachten Bereiche durch geeignete und gut sichtbare Hinweisschilder über die Videoüberwachung informiert werden. Die vollständigen Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DSGVO sind für alle betroffenen Personen zugänglich. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für Betrieb, Beschilderung, Information der betroffenen Personen, Zugriff, Speicherung, Löschung und etwaige Weitergabe liegt beim Vermieter als Betreiber der Videoanlage.

8.  Rechtsgrundlage

Die Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen des Verantwortlichen) zum Schutz des Eigentums und der Sicherheit des Gewerbeparks.

9. Kenntnisnahme durch den Nutzer

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter bzw. die Hausverwaltung in den oben bezeichneten Gemeinschafts- und Außenbereichen des Gewerbeparks eine Videoüberwachung zu den Zwecken des Schutzes vor Einbruch und Vandalismus betreibt.

Der Nutzer hat keinen Zugriff auf Livebilder oder Aufzeichnungen. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für Betrieb, Beschilderung, Information des betroffenen Nutzers Zugriff, Speicherung, Löschung und etwaige Weitergabe liegt beim Betreiber der Videoanlage.

Hinweis: Diese Anlage stellt keine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung des Nutzers dar. Sie dient ausschließlich der Information des Nutzers über die vom Vermieter als verantwortliche Stelle betriebene Videoüberwachung.

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